{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:398,“Nummer“:“131″,“Typ_kurz“:“NRW“,“Typ_lang“:“Radweg neu bauen“,“Zustand“:“Es existiert kein Geh- und Radweg. Radfahrende können aktuell parallel verlaufende Wirtschaftswegeverbindungen mit schadhafter wassergebundener Oberfläche nutzen. „,“Beschreibung“:“Neubau eines eigenständigen Geh- und Radweges. Einrichtung gesicherter baulicher Übergänge Fahrbahn-Radweg am Beginn und Ende des Radweges. ODER: Einrichtung eines gesicherten baulichen Übergangs Fahrbahn-Radweg am Beginn \/ Ende des Radwegs.“,“Begründung“:“Die Führung auf der Fahrbahn ist aufgrund der (geringen Fahrbahnbreite, der hohen Kfz-Geschwindigkeiten, der Kurvigkeit, der Topografie \/ der hohen Kfz-Verkehrsbelastung \/ des Schwerlastverkehrs (ab ca. 150 SV\/Tag) nicht \/ nur bedingt für den Radverkehr geeignet.“,“Sonstiges“:“Es handelt sich um eine Alternative Verbindung zur Anbindung von Bornheim nach Armsheim. Hinsichtlich der Überlegungungen zum Erwerb der alten Bahntrasse ist ein Ausbau als eigens Radweg denkbar. „,“Foto 1″:null,“Foto 2″:null,“Straße“:null,“Gebietskörperschaft 1″:“VG Alzey-Land“,“Gebietskörperschaft 2″:“VG Wörrstadt“,“Baulast“:“Kommune“,“Netzkategorie“:“2″,“Verbindung“:“Bornheim – Armsheim“,“Schulverbindung“:true,“B+R – Verbindung“:true,“Alternative“:false,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:1,“Fahrkomfort-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll“:1,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:0,“Schutzgebiete“:null,“Verkehrsmengen“:null,“Meldungen Beteiligungsplattform“:null,“Länge“:3191,“Grunderwerb“:null,“Katasternummer“:null,“Notiz intern“:null,“Musterlösung 1″:“NRW_02″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[8.0688715236793822072058901540003716945648193359375,49.7804865713466284660171368159353733062744140625],[8.06957660737318605015389039181172847747802734375,49.7807930811965633211002568714320659637451171875],[8.0704704536306852702409742050804197788238525390625,49.78129137962105232873000204563140869140625],[8.071136674443732061945411260239779949188232421875,49.781825521162005543374107219278812408447265625],[8.071747376855686439967030310072004795074462890625,49.78251738702164885808088001795113086700439453125],[8.0730687148015558562974547385238111019134521484375,49.7840803222305936515112989582121372222900390625],[8.0742234975441675715046585537493228912353515625,49.78555000888082560095426742918789386749267578125],[8.0758335311756912489045134861953556537628173828125,49.78758598891172226785784005187451839447021484375],[8.0781319929806922885973108350299298763275146484375,49.79033155886252615118792164139449596405029296875],[8.0809523277559147658166693872772157192230224609375,49.7936289045385791496300953440368175506591796875],[8.0821293178589588279692179639823734760284423828125,49.79520581659361511128736310638487339019775390625],[8.0825290503467837055495692766271531581878662109375,49.79602292355219361752460827119648456573486328125],[8.08283995339287031356434454210102558135986328125,49.79709804328177824572776444256305694580078125],[8.0827511239511320439987684949301183223724365234375,49.7978577801633974786454928107559680938720703125],[8.0825068429863478058905457146465778350830078125,49.7984741617050303830183111131191253662109375],[8.081285438162435497133628814481198787689208984375,49.7997499032256172313282149843871593475341796875],[8.079420019885912296331298421137034893035888671875,49.80172795282647513204210554249584674835205078125],[8.07840958498612593530197045765817165374755859375,49.8016992860180636171207879669964313507080078125],[8.078131992980690512240471434779465198516845703125,49.80338343221870189836408826522529125213623046875],[8.0766885145524298650343553163111209869384765625,49.80516784660966322917374782264232635498046875]]}}

Kommentare

15 Kommentare

  • Der im aktuellen Konzept enthalte Vorschlag über einen zusätzlichen Radweg zwischen Bornheim und Armsheim ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

    1. Es existiert bereits ein ausgewiesener Radweg auf Wirtschaftswegen – siehe aktueller Flächennutzungsplan, Teilplan Nord. Warum ist dieser im Konzept nicht mehr dargestellt?

    2. Wo der bestehenden Wirtschaftswege über eine schadhafte Oberfläche verfügt, sollte diese saniert werden. Eine Förderung der Baukosten in Höhe von 70% ist gem. TOP2, Gemeinderatsprotokoll vom 15.02.2022 möglich.

    3. Der bestehende Radweg startet in der Ortsmitte und führt auf kürzestem Weg nach Armsheim. Auch für das neu geplante Wohngebiet ist der bestehende Radweg die optimale Verbindung nach Armsheim. Der vorgeschlagene Weg beginnt dagegen außerhalb und oberhalb Bornheims. Kein Anwohner würde diesen unnötigen Umweg nehmen.

    4. Der vorgeschlagene Weg kreuzt die Landstraße auf der Strecke zwischen Bornheim und Autobahnauffahrt auf maximal schlecht einsehbarer Stelle und stellt damit ein hohes Gefährdungsrisiko für Radfahrer und den Straßenverkehr dar.

    5. Der vorgeschlagene Weg soll teilweise neben einem bestehenden Wirtschaftsweg zusätzlich neu errichtet werden. Dies ist unwirtschaftlich und widerspricht dem Grundsatz die Flächenversiegelung auf ein Minimum zu reduzieren.

    Gemäß TOP2, Gemeinderatsprotokoll vom 15.02.2022 wird bei gemeinsamer Nutzung von Wirtschaftswegen von einem Konfliktpotential zwischen Landwirtschaft und Radtourismus gesprochen und damit die Errichtung eines zusätzlichen Radweges als Lösung propagiert. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar.

    6. Der vorgeschlagene Radweg stellt einen schädlichen Eingriff in den bestehenden Biotopverbund dar und zerstört den Lebensraum teils geschützter Pflanzen- und Tierarten.

    7. Schon im Rahmen der „Dorferneuerung Bornheim“ wurde festgestellt, dass der Bau eines Radweges auf der ehemaligen Bahnstrecke aus naturschutzrechtlichen Gründen (Biotopschutz) nicht umsetzbar ist.

    8. Ebenfalls im Dorferneuerungskonzept wurde die bestehende Dorfrandbegrünung südlich von Bornheim als positiv herausgehoben und stattdessen sogar eine ergänzende Ortsrandbegrünung im Norden gefordert. Nun die bestehende Begrünung im Süden und Osten zu schädigen widerspricht dem durch die Bürger getragenen Konzept.

    Der bestehende Bornheimer Biotopverbund stellt auf der alten Trasse der Wiesbachtalbahn zwischen Flonheim, Bornheim und Armsheim auf einer Länge von 5 km einen in Rheinhessen einmaligen naturbelassenen linearen Verbund-Lebensraum dar, der in seiner heutigen Form auch einen hohen touristischen Mehrwert besitzt. Es sollte davon abgesehen werden diesen zu schädigen.

    Im BNatSchG § 21 (6) heißt es, Biotopvernetzungen sind zu erhalten und neu zu schaffen. Statt immer mehr zu zerstören, sollten wir froh sein über die letzten noch bestehenden naturbelassenen Flächen. Eine Zerstörung vorhandener Strukturen in Zeiten von Artensterben und Klimakrise ist unverantwortlich.

    Ein Erwerb der bestehenden Bahngleise von der DB mit dem Ziel der Umwandlung dieser in einen Radweg ist wegen den genannten Gründen ebenfalls abzulehnen.

    Möchte ein Radfahrer oder Tourist die noch bestehende Natur genießen, oder stattdessen lieber auf zusätzlichen Radwegen durch eine ausgeräumte Landschaft fahren?

    Die unnötigen Kosten für den vorgeschlagenen zusätzlichen Radweg sollten an anderer Stelle in den Klima- und Artenschutz investiert werden – Bornheim braucht mehr Lebensräume, nicht weniger!

  • 1) Die hier verbreitete Darstellung, es existiere kein Geh- und Radweg zwischen Bornheim und Armsheim ist schlichtweg falsch. Es ist ein ausgeschilderter Radweg vorhanden, der auch im Flächennutzungsplan als solcher eingezeichnet ist. Wieso wird von öffentlicher Stelle eine derartige Fehlinformation verbreitet?

    2) Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 93 Abs. 3 GemO): Eine Sanierung des vorhandenen Radwegs würde wesentlich weniger Kosten verursachen als ein Neubau. Zudem können laut Gemeinderatsprotokoll vom 15.02.2022 bis zu 70 % der Ausgaben der Sanierung der vorhandenen Wirtschaftswege von der EU übernommen werden. Ein Neubau auf einer anderen Streckenführung widerspricht dem Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und ist daher nicht rechtmäßig.

    3) Arten- und Biotopschutz: Im Dorfentwicklungskonzept aus dem Jahr 2019 wurde ein neuer Radweg auf der stillgelegten Bahntrasse erörtert, mit dem Ergebnis, dass dies „aus naturschutzrechtlichen Gründen (Biotopschutz)“ nicht möglich sei. Warum soll dies drei Jahre später auf einmal keine Geltung mehr haben?
    In der Gehölzstruktur der stillgelegten Bahntrasse zwischen Bornheim und Armsheim leben seltene, gefährdete und besonders/streng geschützte Arten. Der Lebensraum geschützter Arten darf nach Bundesnaturschutzgesetz nicht zerstört werden. Das Vorkommen streng geschützter Arten erfordert nach geltendem Recht extrem teure Kompensations- und Umsiedlungsmaßnahmen mit Erfolgsmonitoring bzw. ist aus diesem Grund in der Regel nicht möglich.
    Als einzige linienbiotopförmige Gehölzstruktur in diesem Landschaftsteil dient die Bahntrasse in ihrer jetzigen Form vielen Vögeln und Fledermäusen als Orientierung und bietet Kleinsäugern einen wichtigen Lebensraum, in dem sie auch Nahrung finden können.
    Auf regionaler Ebene sind Biotopverbünde, darunter insbesondere Hecken und Feldraine zu erhalten und zu schaffen (§ 21 Abs. 6 BNatSchG).
    In Zeiten des Artensterbens ist es unverantwortlich, die letzten noch vorhandenen Linienbiotope zu zerstören, obwohl die Infrastruktur, die man damit angeblich schaffen möchte, bereits vorhanden ist (siehe Punkt 1).

    4) Verstoß gegen § 1a BauGB: Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Eine zusätzliche Versiegelungsmaßnahme, obwohl sie gar nicht benötigt wird, weil ein versiegelter Weg bereits vorhanden ist, widerspricht damit geltendem Bundesrecht.

    5) Ungünstige Streckenführung: Der bisher vorhandene Radweg führt direkt vom Ortskern aus in Richtung Armsheim. Dort wird auch das neue Baugebiet am Sportplatz entstehen. Die Erreichbarkeit des vorhandenen Radwegs ist daher optimal. Der neu geplante Weg beginnt an anderer Stelle und stellt einen Umweg für die Bürger*innen dar. Ferner führt er über die alte Bahnbrücke über die Autobahn. Eine Begutachtung und etwaige Sanierung dieser Brücke könnte erhebliche und daher unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.

    Anstatt zusätzliche, widerrechtliche und sinnlose Fahrradwege zu bauen, sollte man kommunale Mittel lieber verwenden, um für Beschattung an den vorhandenen Wegen zu sorgen und weitere Vernetzungsbiotope für den Arten-, Klima-, Hochwasser- und Bodenschutz zu erschaffen.

  • Ich schließe mich Herrn und Frau Treber an. Ich bin engagierte Radfahrerin, aber die Notwendigkeit dieses Radwegs kann ich nicht sehen. Ein unnötiger Radweg, der Biotopvernetzungen zerstört, darf nicht gebaut werden.

  • Ich sehe hier keine Notwendigkeit und Vorteile in dieser Alternative, die bestehende Lösung bzw. der bereits bestehende Weg ist sinnvoll und kann und soll gerne ertüchtigt werden. Weitere Versiegelungen sind zu vermeiden.

  • Ich schließe mich den Kommentaren von Natalie und Holger Treber an. Ein bereits vorhandener Radweg ist zu nutzen und zu ertüchtigen statt wertvolle Biotope zu zerstören. Schade, dass hier nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde.

  • Den Ausbau und die Nutzung der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Armsheim und Bornheim und weiter nach Flonheim als Rad- und Fußweg befürworte ich.

    Der Radweg wäre für Radtouristen und Radpendler eine ideale Verbindung von und zum Bahnhof in Armsheim. Dies gilt nicht nur Bornheim, sondern auch für Lonsheim (bestehender Radweg Lonsheim – Bornheim) Flonheim, Uffhofen und Wendelsheim. Die Wegführung kann weitgehend kreuzungsfrei für Radfahrer gestaltet werden.

    Der Weg sollte nicht asphaltiert oder anderweitig befestigt werden, sondern mit einer wassergebundenen Wegedecke ausgeführt werden. Eine Versiegelung von Flächen wird damit vermieden.

    Ein Rückschnitt der vorhandenen Sträucher und Bäume kann und sollte auf die Wegführung beschränkt werden, soweit für die Nutzung als Rad- und Fußweg erforderlich. Der Bewuchs an den Böschungen und Randbereichen der alten Bahntrasse bleibt daher erhalten.

    Arten- und naturschutzfachliche Aspekte können damit berücksichtigt werden.

    Der Weg auf der Bahntrasse sollte nur für die Nutzung als Rad- und Fußweg freigegeben werden, d.h. für anderen Verkehr, auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, gesperrt werden.

    Wirtschaftswege für den landwirtschaftlichen Verkehr sind grundsätzlich und insbesondere in der hiesigen Region mit den besonders tonigen/lehmigen Böden für eine gleichzeitige Nutzung als Radwege ungeeignet. Durch landwirtschaftliche Fahrzeuge kommt es zu einer unvermeidbaren (!) Verschmutzung der Wege. Die Wege trocknen nur langsam ab und schmierige Oberflächen können für Radfahrer gefährlich werden. Darüber hinaus besteht der bisher als Radweg bezeichnete Wirtschaftsweg zwischen Bornheim und Armsheim aus Betonplatten, die an vielen Stellen gebrochen und verschoben sind. Anmerkung: Diesen Wirtschaftsweg habe ich als Radpendler vier Jahre lang ganzjährig genutzt. An einigen Tagen bin ich aus Witterungsgründen auf die Straße (!) vom/zum Bahnhof in Albig ausgewichen.

  • Zum Kommentar von Herrn Hallmann:

    Von wie vielen Radtouristen und Radpendlern sprechen wir hier eigentlich – im Verhältnis zur notwendigen Baumaßnahme? Die streckenmäßig ideale Strecke von Bornheim aus gibt es bereits. Von Flonheim/Uffhofen/Wendelsheim aus wird niemand den Umweg über Bornheim nach Armsheim pendeln!
    Weitgehend kreuzungsfrei – ja. Aber der vorgeschlagene Weg kreuzt die Landstraße bei Tempo 70 km/h. Der bestehende Radweg führt dagegen am Ortseingang mit 50 km/h über die Landstraße.

    Gedankenspiel: derzeit haben wir ein Linienbiotop als Rückzugsgebiet für Tiere mit mindestens 6-10 m Breite. Nimmt man den derzeit bewachsenen mittleren Teil mit den Gleisen weg, indem man ihn „wassergebunden“ verdichtet, bleiben links und rechts zwei Streifen mit jeweils max. 2-4 m bepflanztem Bereich übrig. Kaum dass der Radweg gebaut wurde, wird dann mit Verkehrssicherheit argumentiert und weitere Bäume entfernt. „Sichtfenster“ benötigt man natürlich auch, die Touristen möchten die schöne Landschaft genießen können.

    Dies ist leider bereits gelebte Praxis an anderen Heckenbereichen in Bornheim: Baumhecken werden auf Bodenniveau zurückgeschnitten und nur noch alle 10 m ein Baum erster Ordnung stehen gelassen (siehe „Geschützter Landschaftsbestandteil“ im Norden von Bornheim). Wenn diese Einzelbäume dann mal natürlich absterben, bleibt nichts übrig. Neue Bäume können dazwischen nicht hochwachsen, es wird ja alle paar Jahre erneut bodennah rückgeschnitten.

    Was bleibt dann noch von dem bisherigen Biotop übrig? Ein Rückzugsort für gefährdete Tiere stellt dies sicherlich nicht mehr dar. Allerdings ist mir klar, dass hier für Viele leider nicht die Priorität liegt.

    Bezüglich gemeinsamer Nutzung von Wirtschaftswegen: Sollte gegenseitige Rücksichtsnahme nicht selbstverständlich sein? Wir leben hier auf dem Land, da kann es auch einmal zu verschmutzen Wirtschaftswegen kommen. Auch die Landstraße wird zu Erntezeiten verschmutzt – da fährt man dann vorsichtiger und baut keine parallel führende Straße nur für die Traktoren.

    Welche Art Land bleibt uns übrig, wenn wir immer mehr naturbelassene Flächen zugunsten unserer Bequemlichkeit Stück für Stück vernichten?

  • Bitte prüfen Sie diese Stelle nochmal. Wenn bereits ein Radweg vorhanden ist, dann sollte dieser zumindest geprüft werden. Den gleichen Sachverhalt gibt es zwischen Flomborn und Eppelsheim. Der Mühlenweg ist als Radweg ausgeschildert und wird von Ihnen nicht gefunden. Woran liegt’s?

  • Ich bin verwundert, dass der derzeit existierende Radweg in der Karte nicht eingezeichnet ist. Auch wenn der Zustand dieses Weges unbedingt verbessert werden muss, ist es absolut nicht nachvollziehbar, warum stattdessen ein schützenswertes Linienbiotop geopfert werden soll. Zumal die Kosten für den Erwerb und die Umwandlung der alten Bahntrasse um ein vielfaches über den Kosten einer Sanierung des derzeitigen Radweges liegen.

  • Da dieser Bereich wertvoller Lebensraum für die heimischen Arten ist, muss man unbedingt nochmal über eine Versiegelung für den Radtourismus nachdenken. Wem nutzt ein perfekt ausgebauter Radweg in schattenloser Hitze ohne Vogelgezwitscher?

  • Der Radweg an dieser Stelle ist eine ganz schlechte Idee. Bitte zerstören Sie nicht den wertvollen Biotopverbund entlang der ehemaligen Bahnstrecke! Dieser zieht sich wie eine Lebensader durch die Kulturlandschaft und bedeutet Lebensraum, Rückzugsort und Wandermöglichkeit für unzählige Arten.
    Zudem besteht auch überhaupt keine Notwendigkeit, wie bereits mehrfach hier erwähnt, da es bereits in unmittelbarer Nähe einen Radweg gibt. Eine Ertüchtigung dieses vorhandenen Radweges wäre ökologisch und ökonomisch die mit Abstand bessere Alternative!

  • Dieser Weg über die alte Bahntrasse macht keinen Sinn. Es existiert bereits ein Radweg von Bornheim nach Armsheim (s. vorherige Kommentare). Dieser Weg müsste allerdings an einigen Stellen saniert werden, auch im Bereich der OG Armsheim bzw. VG Wörrstadt.

  • Die alte, wunderschön eingewachsene Bahntrasse darf meiner Meinung nach nicht angetastet werden. Die wenigen in Rheinhessen noch vorhandenen Biotope müssen unbedingt erhalten bleiben, zumal, wenn sie wie hier eine wichtige vernetzende Funktion ausüben.
    Die Umwandlung der Bahntrasse in einen Radweg spielt auch ökonomisch in einer anderen Liga als eine Sanierung des nicht eingezeichneten, aber gut ausgeschilderten und akzeptabel zu befahrenden derzeitigen Radweges zwischen Bornheim und Armsheim.
    Selbst wenn die Ortsgemeinden, die Verbandsgemeinde oder der Landkreis die Kosten nicht tragen müssen, so würde die Maßnahme ja doch aus Steuergeldern finanziert. Einige durchaus beachtete Medienformate würden hier sicher Interesse zeigen.
    Ich halte also die Sanierung des bestehenden, nicht eingezeichneten Radweges für dringend geboten. Am besten mit der Reduzierung der Streckenführung um einige Ecken.

  • Ich kann mich den meisten meiner Vorgängern anschließen. Dieser Radweg macht keinen Sinn und sollte auf keinen fallgebaut werden.
    1. Es gibt bereits einen Radweg nach Armsheim, der nur saniert werden müsste.
    2. Der Radweg startet ohne irgendeine Anbindung. Man müsste auf der Landstraße in den Ort fahren oder auf einem Wiesenweg nach Bornheim.
    3. Woher hat die Ortsgemeinde so viel Geld die Bahntrasse zu kaufen, rückzubauen und einen komplett neuen Fahrradweg zu bauen? Ich finde, da gibt es heutzutage wichtigere Themen.
    4. Meiner Meinung nach kann nicht für jedes Bedürfnis ein neuer Weg gebaut werden. Bestehendes sollte gepflegt und für unterschiedliche Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
    5.Die alten Bahntrassen sind wichtige Rückzugsorte für eine Vielzahl an Tieren und sollten nicht zerstört oder versiegelt werden.

  • Diese Stellungnahme wird vom NABU Rheinhessen-Nahe im Auftrag und Namen des NABU Rheinland-Pfalz abgeben.
    Der NABU sieht diesen Vorschlag äußerst kritisch. Inhaltlich schließt sich der NABU den bereits vorgebrachten fachlichen Argumenten, die gegen diese ‚Alternative‘ aufgeführt wurden, an. Die vorgeschlagene Route stellt eine wichtige Biotopverbindungslinie innerhalb der Landschaft dar, die vollumfänglich zu erhalten ist.

    Am Beispiel dieses Routenvorschlags wird exemplarisch deutlich, dass die im Radverkehrskonzept vorgeschlagenen Routen vor einer Verabschiedung als Konzept grundsätzlich einer Überprüfung unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten unterzogen werden müssen. Dies schon deshalb, weil es nicht zielführend sein kann, Radwege zu planen, die einen positiven Effekt auf Umwelt- und Klimaschutz haben sollen, dabei aber dann Biotope in Mitleidenschaft zu ziehen und damit wiederum deren Umwelt- und Klimaschutzwirkungen zu beeinträchtigen. Eine Verengung auf eine rein radverkehrstechnische Betrachtungsweise ist dem Klimaschutz „unterm Strich“ abträglich.

    Hier in diesem Fall umso mehr, da es sich nur um eine Alternativroute handelt. Der NABU wählt aber dieses Beispiel aus, um auf diesen grundlegenden Mangel am Konzept deutlich zu machen. Denn auch bei diversen anderen Vorschlägen, die z.B. von „straßenbegleitenden Radwegen“ sprechen, ist nicht berücksichtigt, welche Baumreihen, Heckenstrukturen oder andere Grünbestände betroffen sind, die als wesentliche Linien- oder Trittsteinbiotope wichtige Naturfunktionen in der rheinhessischen Landschaft erfüllen.
    Es ist schon deshalb wichtig, eine solche Prüfung sowohl in diesem Fall als auch bei allen anderen Vorschlägen jetzt zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens durchzuführen, da es ansonsten sehr aufwändig in nachgelagerten Planungsprozesse sowieso geschehen muss, deren Ergebnisse dann ggf. auch einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen sind. Dies lässt sich durch eine rechtzeitige Einschätzung und Beachtung möglicherweise vermeiden, was dem Konzept als Ganzen zuträglich wäre.

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