{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:37,“Nummer“:“29″,“Typ_kurz“:“VVF“,“Typ_lang“:“VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für Radverkehr freigeben“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus und ist durch die Begrünung erschwert sichtbar.“,“Beschreibung“:“Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“ und Rückschnitt der Begrünung.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“135″,“Foto 2″:“136″,“Musterlösung 1″:“VVS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.1190066751894125474109387141652405261993408203125,49.77063639759389701566760777495801448822021484375]}}

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