{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:33,“Nummer“:“26″,“Typ_kurz“:“VVF“,“Typ_lang“:“VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für Radverkehr freigeben“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus.“,“Beschreibung“:“Ersetzen durch Zeichen 260 „Verbot für Kfz“ oder Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“126″,“Foto 2″:“127″,“Musterlösung 1″:“VVS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.1162511206899399240910497610457241535186767578125,49.76193073074326633786768070422112941741943359375]}}

Kommentare

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert