{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:150,“Nummer“:“131″,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“An der betrachteten Stelle befinden sich für den Radverkehr hinderliche Sperrpfosten. Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus. „,“Beschreibung“:“VZ 250 entfernen. Sperrpfosten gemäß Musterlösung anpassen (Bodenmarkierung, Reflektoren, Mindestabstand 1,50 m). Standort um ca. 50 m südlich verschieben, um illegale Nutzung des landwirtschaftlichen Weges durch Kfz-Schleichverkehr zu verhindern.“,“Begründung“:“Nicht den Regelwerken entsprechende Sperrpfosten behindern Radfahrende teilweise erheblich und stellen insbesondere bei Dunkelheit eine Unfallgefahr dar. Sperrpfosten sind nur zulässig, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“567″,“Foto 2″:“566″,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.385906935210844181938227848149836063385009765625,49.773602720763165052630938589572906494140625]}}

Kommentare

2 Kommentare

  • Die auf dem Foto gezeigte Stelle wird nicht nur als Schleichweg genutzt sondern dient in den Sommermonaten dazu den Verkehr (Badegäste) per Einbahnstraßenregelung abzuleiten. Über den gesamten Radweg sollte man sich mit der Ortsgemeinde in Verbindung setzen um eine geeignete Lösung (evtl. Verlegung des Radweges auf alte Bahntrasse) zu finden. Gerade in den Sommermonaten kommt es hier zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/Radfahrer und den teils uneinsichtigen Autofahrern.

  • Ich kann nur bestätigen: während des Badebetriebs im Sommer ist dieser Abschnitt sehr stark befahren, von Fußgängern genutzt und oft verstopft.

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