{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:138,“Nummer“:“119″,“Typ_kurz“:“VVF“,“Typ_lang“:“VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für Radverkehr freigeben“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus.“,“Beschreibung“:“Ersetzen durch Zeichen 260 „Verbot für Kfz“ oder Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“537″,“Foto 2″:“538″,“Musterlösung 1″:“VVS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.333866167226180010629832395352423191070556640625,49.7472963654347921647058683447539806365966796875]}}

Kommentare

2 Kommentare

  • Guten Tag,
    vielen Dank für die Teilnahme an der Online-Betiligung!
    Das erstellte Radverkehrsnetz für die VG Eich führt über bereits vorhandene und für den Alltagsradverkehr gut ausgebaute Verbindungen. Aufgrund der guten Infrastruktur für den touristischen Radverkehr können diese Routen ohne große Umwege für den Alltagsradverkehr genutzt werden. Daher sind weniger Maßnahmen als im übrigen Gebiet des Landkreises erforderlich.
    Viele Grüße
    Marco von der Heyden (Planungsbüro RV-K)

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