{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:110,“Nummer“:“94″,“Typ_kurz“:“GVA“,“Typ_lang“:“Ausfahrt\/Einmündung sichern“,“Zustand“:“Der straßenbegleitende Radweg quert eine Ausfahrt mit eingeschränkten Sichtverhältnissen. „,“Beschreibung“:“Furtmarkierung mit Roteinfärbung und Fahrradsymbol über die Einmündung sowie Beschilderung mit Zusatzzeichen \“Radfahrende von links und rechts\“ als Hinweis für den einmündenden Kfz-Verkehr. „,“Begründung“:“Die fehlende Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen an Ausfahrten und Einmündungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Dies gilt insbesondere bei Zweirichtungsradwegen.“,“Sonstiges“:“Straßenbegleitende Radwege an höher klassifizierten Straßen sind gegenüber gering belasteten Zufahrten zu bevorrechtigen, sofern sie nicht mehr als fünf Meter abgesetzt geführt werden. Die Bevorrechtigung reduziert Zeitverluste und macht Radfahren attraktiver.“,“Foto 1″:“407″,“Foto 2″:“408″,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.2289986779802450911347477813251316547393798828125,49.7025218617571908907848410308361053466796875]}}

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